Ein Herz für den Casinoweiher

NATURA 2000 Standort unter Bauschuttzurück

Pressebericht von Natagora (le fruit du rapprochement entre deux associations, Aves et Réserves Naturelles RNOB)
Brüssel, 2. Juni 2004

Prestigiöser NATURA 2000 Standort unter Bauschutt verwüstet!

Die Galmeihalde am Casinoweiher: bedeutender Ort der Artenvielfalt in der wallonischen Region. Ein Standort von sehr großem botanischem Wert in Kelmis, dessen Wert als kollektives Erbe seit langem anerkannt wird. Im September 2002 schlug die wallonische Regierung sie als Standort unter NATURA 2000 (Standort BE33007 - "Göhltal oberhalb von Kelmis") vor, wegen ihres außergewöhnlichen biologischen Wertes und insbesondere wegen der Anwesenheit von Lebensräumen von besonderem Wert, (das heißt: selten oder auf europäischem Maßstab bedroht) und für deren Schutz die wallonische Region, wie die anderen Mitgliedstaaten, eine sehr wichtige Rolle zu spielen hat. Seit dem 14. Februar 2003 profitiert der Standort ebenfalls vom Statut "Feuchtgebiet von biologischem Interesse" und wird durch Dekret der Regierung der deutschsprachigen Gemeinschaft klassiert.

Also gut geschützt? Nicht wirklich! Ein Teil der Zone wurde soeben völlich zerstört durch die illegale Ablagerung einer Schicht von 50 cm Bauschutt!!! Die Zerstörung ist vollkommen illegal durchgeführt worden, wegen der Gesetzgebung zum Schutz der Natur (und insbesondere von Natura 2000) und der Raumordnung, (siehe Einzelheiten im Kasten). Hat der Urheber der Schäden, ein Baustoffhändler, in Kenntnis der Sachlage gehandelt? Ohne jeglichen Zweifel. Er war gut von der Natur- und Forstverwaltung über die Existenz und der präzisen Abgrenzung der geschützten Zone informiert worden und er hat darauf geachtet... keine Genehmigung zu beantragen!

Die Galmeirasen: ursprüngliche und seltene Biotope und...bald verschwunden!

Die Vegetation des Typs "Galmeiveilchen-Gesellschaft" ist ein Habitat von sehr besonderem Wert, dessen Bewahrung die Bezeichnung als besondere Konservierungszone nach der Habitat-Richtlinie (92/43/CE) erfordert. Das ist der Grund, warum der Standort am Casinoweiher in Natura 2000 vorgeschlagen worden ist. Die Flora und die Fauna sind dort außergewöhnlich (siehe Anhang 1 ). Man begegnet diesem Vegetationstyp nur in der Nordostecke der Wallonie und in der Region Aachen in Deutschland (Stolberg). Übrigens ist die Fläche der wallonischen Standorte in den beiden letzten Jahrzehnten infolge menschlicher Aktivitäten unaufgehörlich und beträchtlich reduziert worden (Urbanisierung, Landwirtschaft, Abladeplatz für Schutt...), während die Standorte auf der deutschen Seite gut geschützt werden.

Instandsetzung: Utopie oder Wirklichkeit?

Das Protokoll, das von der Natur- und Forstverwaltung erstellt wurde, fordert natürlich, dass die Orte so bald wie möglich wiederhergestellt werden. Ein Restaurierungsversuch ist in der Tat gewiß denkbar, sofern die illegal ausgebrachte Anschüttung schnell entfernt wird.

Eine Wiederherstellung des vorigen Zustandes zu fordern ist in den Protokollen oft enthalten. Aber wie sieht die Praxis aus? Wann wird der Grundsatz der Wiederherstellung des vorigen Zustandes in der wallonischer Region tatsächlich angewendet? Nie oder fast nie! Dürfen wir hoffen, eines Tages zu sehen wie unsere Behörden sich fest zeigen wenn es darum geht, das gemeinsame Kulturgut zu schützen, das die Natur darstellt? Dürfen wir im vorliegenden Fall hoffen, dass die verursachten Schäden an Halde und Umgebung repariert werden? Welche Hoffnung gibt es, dass der Urheber nicht ohne weiteres davon kommt?

Natagora bittet darum, dass starke Maßnahmen und Sanktionen schließlich durch die Behörden ergriffen werden, um das Gefühl der Straffreiheit zu beenden, das in der Wallonie herrscht. Ein Gefühl der Straffreiheit, das allen Umweltvergehen Tür und Tor öffnet!

Der Schutz der Standorte Natura 2000

Die Schutzverpflichtungen der Standorte Natura 2000 stehen insbesondere mit dem Paragraph 28 Absatz 1 des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über den Naturschutz in Zusammenhang: « in den Standorten Natura 2000 ist es verboten, die natürlichen Lebensräume zu verschlechtern und die Arten zu stören, für die die Standorte bezeichnet worden sind, sofern diese Störungen eine erhebliche Wirkung mit Rücksicht auf die Zielsetzungen der vorliegenden Sektion haben können ».

Es sei ebenfalls daran erinnert, dass gemäß dem CWATUP (Paragraph 84 Absatz 1,12° und Paragraph 452/27) von nun an eine Genehmigung durch den Urbanismus gefordert wird, um "die Vegetation der natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse urbar zu machen oder zu ändern, die von Paragraph 1bis des Gesetzes vom 12. Januar 1973 über den Naturschutz betroffen sind und die gemäß Paragraph 25, 1. Absatz des Gesetzes vorgeschlagen wurden, solange sie nicht durch einen Bezeichnungserlaß abgedeckt sind, der gemäß Paragraph 26 desselben Gesetzes beschlossen wurde" (Paragraph 452/27 Abs.4 vom CWATUP). Im Klartext bedarf es einer Urbanismusgenehmigung, um die Vegetation von Lebensräumen zu ändern oder urbar zu machen, die in einem Standort Natura 2000 geschützt wurden (mehr auf http://natura2000.wallonie.be/).

Ergänzende Infos:

  • Ãœber die Wichtigkeit des Standortes, über den Galmeirasen: Damien Ertz (02/2600936 (beruflich) und 02/2691723 (privat).
  • Ãœber die Zerstörung des Standortes: Joëlle Huysecom (0474/545264)

Natagora GoE - Rue du Wisconsin 3 - 5000 Namur
Tel.-Fax: 081/22 36.32